Liebe Tierschützer


Bezüglich der Frage zum Thema Auslandstierschutz und der Tierheimförderung
"Bauliche Maßnahmen": die Aufnahme von privat mitgeführten Hunden von
Flüchtlingen aus der Ukraine in Tierheimen, die vorübergehend in Tierheimen
in NRW untergebracht werden, fällt nicht unter das "Handeln mit
Auslandshunden" im Sinne der Förderrichtlinie.

"Auf der Flucht vor dem Krieg erreichen derzeit täglich hunderte Menschen
die Landesunterkünfte in Nordrhein-Westfalen. Viele der geflüchteten
Personen aus der Ukraine führen Heimtiere - vor allem Hunde und Katzen, aber
auch Nager und Vögel - mit sich. Die grundsätzlich für die Einführung von
Heimtieren in die Europäische Union geltenden, strengen,
tierseuchenrechtlichen Bestimmungen wurden aufgrund der besonderen
Krisensituation vorübergehend auf ein erleichtertes Verfahren für privat
mitgeführte Heimtiere von Flüchtlingen aus der Ukraine reduziert, auf das
sich alle Bundesländer in Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut bei
der Einreise von Haustieren aus der Ukraine geeinigt haben.

Geflüchtete Personen, die eine Unterkunft erhalten haben, müssen ihre
mitgebrachten Heimtiere bei den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden
melden, um eine amtliche Beobachtung dieser gewährleisten zu können.
Aufgrund der Flucht können Halterinnen und Halter die
Tiergesundheitsvoraussetzungen wie eine Tollwutimpfung,
Mikrochipkennzeichnung und Labor-Blutuntersuchungsbefunde zur Bestätigung
einer stabilen Tollwutimpfung in der Regel nicht erfüllen oder nachweisen.
Daher ist eine Beobachtung durch die Veterinärbehörden erforderlich. Falls
notwendig, müssen betroffene Heimtiere schnellstmöglich gegen Tollwut
geimpft, gekennzeichnet und mit einem Heimtierausweis versehen werden.

Die zuständigen Veterinärämter entscheiden auch über eine Eignung der
vorhandenen Räumlichkeiten für eine gegebenenfalls erforderliche Isolierung
der Tiere. In Sammelunterkünften für geflüchtete Menschen gelten besonders
strenge Hygiene-Regeln: Um potentielle Gesundheitsgefahren für andere
Bewohnerinnen und Bewohner durch die mitgebrachten Tiere auszuschließen, ist
dort eine gemeinsame Unterbringung von Geflüchteten mit ihren Haustieren
grundsätzlich nicht möglich.
Für solche Notfälle organisiert die nordrhein-westfälische
Tierschutzbeauftragte, Dr. Gerlinde von Dehn, ein Netzwerk von privaten
Organisationen und Verbänden, die alternative Unterbringungsmöglichkeiten
zur Verfügung stellen können. In dieser schweren Krisensituation sollten
Tiere, wenn möglich, nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden. Es werden
derzeit Kontaktdaten von Einzelpersonen, Vereinen und bereits entstandenen
Netzwerken, welche ehrenamtlich organisiert Unterbringungs- und
Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit ihren Heimtieren anbieten, gesammelt.
Die Hilfsangebote werden über die zuständigen Behörden an die Kommunen
weitergeleitet und können dort verwendet werden.

Die Landestierschutzbeauftragte bittet auch Sie um Mithilfe: Sollten Mensch
und Tier kurzfristig nicht zusammen untergebracht werden können, so werden
zahlreiche Unterbringungsmöglichkeiten für Tiere gesucht. Sollten derartige
Möglichkeiten bei Ihnen im Tierheim vorhanden sein - in denen die Tiere
ggfs. auch isoliert untergebracht werden können - so wenden Sie sich gerne
jederzeit an das Büro der Tierschutzbeauftragten unter:

Dr. Gerlinde von Dehn
Telefon: 0211/45 66-580
E-Mail: 
TierSchB@mulnv.nrw.de

Frau Melina Brauers
Telefon: 0211/45 66-323

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!"